Standortbezogenes Covidkonzept
Standortbezogenes COVID Hygiene- und Präventionskonzept der MS Mittersill für das Schuljahr 2020/2021
Der schulische Alltag wird gemäß der Ampelregelung des Bildungsministeriums unter Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und unter Einbeziehung der Entscheidungen des COVID-Krisenteams der MS Mittersill gestaltet.
Mitglieder des Krisenteams (Zusammenkunft nach Bedarf):
N. N.
Schularzt
Andreas Voithofer
Vertreter des Schulerhalters
Zi
Direktor
Kl
Stellvertreter der Schulleitung
MD
IT-Kustos
Kl
Sicherheitsvertrauensperson
Lea Sozialarbeit
HaE Beratungslehrerin
Sb Lehrerkollegium
TH Lehrerkollegium
ZM Lehrerkollegium
UM Lehrerkollegium
RR JRK-Lehrbeauftragte
Jakob Hirschbichler Elternvertretung
Kurt Schulwart
Aufgaben des Krisenteams:
Sensibilisierung und Information
Eltern, Lehrer, Schüler und Verwaltungspersonal sind über die COVID-Maßnahmen und die Vorgangsweise bei Verdachtsfällen in der Schule informiert.
Für Fragen stehen klar definierte Mitglieder des Krisenteams zur Verfügung und alle Beteiligten wissen über ihre Erreichbarkeit Bescheid.
Dokumentation und Nachverfolgung
Für die Nachverfolgung liegen die entsprechenden Daten (Schülerlisten mit
Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Sitzpläne, Anwesenheitslisten, …) vor.
Vorbereitung Infrastruktur
Regelung von Personenströmen, Pausenkonzept, Anbringung von entsprechenden Plakaten und Markierungen.
Beschaffung Hygienemittel
Reserven an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Masken sind vorhanden Reinigungspläne.
Personaleinsatz an der Schule
Zugehörigkeit zu Risikogruppen ist geklärt.
Organisation des Unterrichts
Konzept für den Notbetrieb – Umstellung auf Distance Learning – ist vorhanden. Bei der Gruppenbildung wird die möglichst geringe Durchmischung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Pausenkonzept liegt vor.
Flexibler Schulbeginn und flexibles Schulende sind geregelt.
Digitale Kommunikation mit den Eltern ist sichergestellt.
Besondere Abstimmung über die Hygiene- und Präventionsmaßnahmen mit den Fachlehrern für Bewegung und Sport und Musik.
Entsprechende Planung von Schulveranstaltungen und Einsatz externer Partner.
Allgemeines:
Einhaltung der Hygieneregeln – gilt in allen Ampelphasen:
Abstand (mind. 1m) einhalten, Hände waschen oder desinfizieren beim Betreten des Schulhauses und mehrmals am Tag, Lüften der Klassen und des Konferenzzimmers alle 20 Minuten, Atem- und Hustenhygiene.
Belehrung zu den COVID-Maßnahmen nachweislich in der KV-Stunde.
Reinigungspläne für alle Räume.
Risikogruppen:
Bei Vorlage eines fachärztlichen Attestes über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
(Definition des Gesundheitsministeriums) bzw. wenn eine Gefährdung einer im selben Haushalts lebende Person, die zur Risikogruppe gehört, vom Arzt bestätigt wird, sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler vom Unterricht entschuldigt. Sie erledigen ihre Aufgaben im „Homeschooling“.
Schülerinnen und Schüler, die sich krank fühlen (akute respiratorische Infektion mit einem der folgenden Symptome: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes), bleiben zu Hause.
Schülertransport:
Es besteht Maskenpflicht im Zug und in allen Schulbussen.
Klassen:
Kein Schichtsystem - ausgenommen Anordnung der Gesundheitsbehörde.
Die Klasse soll und kann wie eine „Haushaltsgemeinschaft“ gedacht werden:
Mischungen mit anderen Klassen sind möglichst zu vermeiden – Pausenkonzept,
Schulveranstaltungen, …
Gruppenarbeiten und Teamarbeiten einschränken.
Sitzplan (gilt in allen Fächern) festlegen und in der Direktion abgeben, Änderungen sofort an die Schulleitung melden. Dies gilt auch für die Sonderräume und liegt in der Verantwortung der einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrer.
Schulische Aktivitäten (besonders Musik und Sport), wenn möglich, ins Freie verlegen.
Konferenzzimmer:
Abstand von mindestens 1 m einhalten. Wenn dies nicht möglich ist, Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Einhaltung der Regeln liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Lehrers. Konferenzen finden bis Ampelphase gelb als Präsenzkonferenzen statt, um die nötigen Abstände einhalten zu können. Ab Ampelphase orange finden nur mehr Online-Konferenzen statt.
Sonderräume:
Vor dem Verlassen Flächendesinfektion vornehmen, damit die nächste Klasse/Gruppe den Raum sauber vorfindet.
Täglicher Schulbeginn:
Die Schülerinnen und Schüler gehen nach Ankunft vor der Schule sofort in ihr Stockwerk, waschen sich die Hände und suchen dann die Klasse auf (mit MNS). In jedem Stockwerk gibt es eine Aufsicht ab 7:10 Uhr. Ansammlungen vor dem Schulhaus sollen so vermieden werden. Jeder Lehrer meldet bis spätestens 8:00 Uhr im Sekretariat die fehlenden Schüler!
Große Pause:
Diese werden möglichst in der Klasse verbracht.
Regelung: Die aufsichtführende Lehrperson achtet darauf, dass sich die Schülerinnen und Schüler nicht mit jenen anderer Klassen mischen.
Unterrichtsschluss:
NMS Pflicht ……
Um Stauungen zu vermeiden, selbständiges Weggehen nach dem Umkleiden. Die Lehrkräfte achten darauf, dass sich im Stiegenhaus nicht zu viele Kinder zugleich aufhalten.
Mittagspause:
Da die Mittagspause außerhalb des Schulhauses stattfindet, liegt das Verhalten der Schülerinnen und Schüler nicht in der Verantwortung der Schule. Sie werden aber eindringlich ermahnt, die Hygieneregeln auch außerhalb der Schule einzuhalten. Für die Rückkehr nach der Mittagspause wird jeder Klasse ein eigener Platz zugewiesen, auf dem sie auf den Beginn des Unterrichts wartet.
Ampelphasen:
Grün
Gelb
Orange
Rot
Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen
Verhalten nach dem
Hygiene- und Präventionskonzept
der Schule
Krisenteam der
Schule definieren
Verantwortliche für Informationsweitergabe und Abstimmung mit Eltern bzw.
Erziehungsberechtigt
en und Behörden definieren
Pädagogische
Aktivitäten finden möglichst oft im
Freien statt
Normalbetrieb mit verstärkten
Hygienebestimmungen wie „grün“, zusätzlich:
MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse MNS verpflichtend für schulfremde
Personen
Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen
Auflagen (Kleine
Gruppen, Belüftung)
Singen nur im Freien
oder mit MNS
Wenn Schließung von Klassen oder Schulen: Umstellung auf Distance-
Learning
(Leihgeräte, wenn notwendig)
Betrieb mit erhöhten
Schutzmaß-nahmen
Wie „gelb“, zusätzlich:
Regelungen für den
Schulbeginn und für
Pausen zur
Minimierung von
Kontakten, keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw.
Keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte
usw.)
Kein Singen in geschlossenen
Räumen
Vermeidung gemeinsamer
Mittagspausen
Lehrer/innenkonferenzen finden online statt
Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten
Umstellung auf
Distance-Learning
Ersatzbetrieb am
Schulstandort in
Kleingruppen
(Betreuung in
Lernstationen)
MNS verpflichtend bei Aufenthalt in der
Schule
Bibliothek nur
Ausleihe
Regelungen für Musik, Bewegung und Sport, Werken und Ernährung und Haushalt
Musik:
Ampelphase „Grün“ – Geringes Risiko
Gemeinsame Nutzung von Instrumenten durch Lehrerkräfte und Schüler/innen ist möglichst zu vermeiden. Bei Nutzung von Instrumenten durch mehrere Personen ist sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Die Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Die Unterrichtsräume müssen, wenn musiziert wird, regelmäßig auch während des Unterrichts gelüftet werden (Stoßlüftung). Singen im Klassenverband ist erlaubt. Nach Möglichkeit soll ein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Auf gutes Durchlüften ist ganz besonders zu achten. Ampelphase „Gelb“ – Moderates Risiko Abweichend von bzw. zusätzlich zu „Grün“: Singen im Klassenverband ist nur mit MNS oder im Freien erlaubt. Ampelphase „Orange“ – Hohes Risiko Abweichend von bzw. zusätzlich zu „Gelb“: Singen in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet. Ampelphase „Rot“ – Sehr hohes RisikoUmstellung auf Distance-Learning in allen Gegenständen.
Bewegung und Sport:
Ampelphase „Grün“ – Geringes Risiko
Raum: Der Unterricht kann in vorgesehenen Funktionsräumen und Turnhallen – vorzugsweise jedoch im Freien – stattfinden. Hygienehinweise: Einhaltung allgemeiner Hygienebestimmungen. Nach dem Betreten des Umkleideraumes (vor und nach der Sportausübung) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel ist dabei von der Lehrperson zu verwahren. Turnhallen und Funktionsräume sollen mehrmals während des Tages belüftet werden. Ampelphase „Gelb“ – Moderates Risiko Raum: Vorzugsweise im Freien; in Turnhallen und Funktionsräumen dann, wenn die entsprechenden Hygienehinweise eingehalten werden können. Hygienehinweise: Einhaltung eines Abstands von zwei Metern (auch beim Umkleiden). Der Abstand darf situationsbedingt kurzfristig unterschritten werden, z. B. im Zuge von Sportspielen oder beim Helfen und Sichern. Nach dem Betreten des Umkleideraumes (vor und nach der Sportausübung) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel ist dabei von der Lehrperson zu verwahren. Turnhallen und Funktionsräume sollen mehrmals während des Tages belüftet werden. MNS wird auf dem Weg von der Klasse zum Umkleideraum/Turnsaal verwendet. Didaktische Hinweise: Anpassung des Unterrichts an die Hygienebestimmungen. Beim
Schwimmunterricht sind die jeweiligen Bestimmungen der Badverwaltung einzuhalten. Keine Sportarten, die ein Unterschreiten der Abstandsregel für längere Zeit bedingen (Zweikampf, Gruppenchoreografien etc.).
Ampelphase „Orange“ – Hohes Risiko Raum: Unterricht findet ausschließlich im Freien statt. Organisation: Der Klassenverband bleibt auch beim Unterricht in Bewegung und Sport bestehen (koedukativer Unterricht). Sportbekleidung: Unterricht erfolgt in Straßenkleidung – kein Umziehen in Umkleideräumen. Hygienehinweise: Durchgehende Einhaltung eines Zwei-Meter-Abstandes. Vor und nach der Sportausübung sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel ist dabei von der Lehrperson zu verwahren. Didaktische Hinweise: Anpassung des Unterrichts an die Hygienebestimmungen. Keine Sportspiele oder Kontaktsportarten, bei denen der Zwei-Meter-Abstand unterschritten wird. Einsatz von Bewegungsformen, die ohne Sicherung und unter Einhaltung des Mindestabstandes durchgeführt werden können (z. B. Fitnessübungen, Koordinationsübungen, Tanz, Konzentrations- und Entspannungsübungen). Vermehrter Einsatz von Aufgabenstellungen, die auch zu Hause durchgeführt/bearbeitet werden können (Vorbereitung auf allfälliges Distance-Learning). Theorieanteile im Bewegungs- und Sportunterricht: Klassenunterricht in Sportkunde und Gesundheitsthemen im Unterrichtsfach „Bewegung und Sport“ möglich. Schulsportbewerbe finden nicht statt. Ampelphase „Rot“ – Sehr hohes Risiko Umstellung auf Distance-Learning:
Werken:
Ampelphase „Grün“ – Geringes Risiko
Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt. COVID-Verhaltensregeln für den Aufenthalt in Werkräumen sind gut sichtbar anzubringen. Ferner hat eine Unterweisung der Schüler/innen zu erfolgen. Bei der gemeinsamen Nutzung von Werkzeugen und anderen Unterrichtsmitteln durch mehrere Personen ist sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig auch während des Unterrichts gelüftet werden. Ampelphase „Gelb“ – Moderates Risiko Abweichend bzw. zusätzlich Ampelphase „Grün“: Ein MNS ist zusätzlich beim Bewegen durch den Werkraum zu tragen. Gemeinsam benutzte Maschinen und Geräte sind an den Handhabungs- bzw. Kontaktstellen regelmäßig sorgfältig zu reinigen oder zu desinfizieren.
Ampelphase „Orange“ – Hohes Risiko
Abweichend bzw. zusätzlich zu „Grün“ und „Gelb“ Es werden keine Tätigkeiten ausgeführt, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Soweit es mit den Sicherheitsvorschriften vereinbar ist, sind bei Verwendung von Maschinen und Geräten durch mehrere Personen geeignete Handschuhe zu tragen. Wenn die Bedienung von Maschinen und Geräten mit Handschuhen nicht möglich ist, ist eine gemeinsame Nutzung von Werkzeugen und anderen Unterrichtsmitteln durch mehrere Personen untersagt. Ampelphase „Rot“ – Sehr hohes RisikoDistance-Learning
Ernährung und Haushalt:
Ampelphase „Grün“ – Geringes Risiko
Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt. COVID-Verhaltensregeln für den Aufenthalt im Küchen- und Restaurantbereich sind gut sichtbar anzubringen. Ferner hat eine Unterweisung der Schüler/innen zu erfolgen. Die Einhaltung der in der Praxis üblichen persönlichen Hygiene sowie der einschlägigen Hygienebestimmungen (z. B. HACCP) in Küche und Service wird vorausgesetzt. Ebenso das Einhalten der Händehygiene und der Husten- und Nies-Etikette. Sollte bei der Durchführung von Tätigkeiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist in Analogie zur branchenspezifischen Praxis ein MNS zu tragen. Bei der gemeinsamen Nutzung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln durch mehrere Personen ist sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
Ampelphase „Gelb“ – Moderates Risiko Abweichend bzw. zusätzlich zu „Grün“: Ein MNS ist zusätzlich bei Bewegungen durch die Küche zu tragen. Bei der Abnahme des MNS ist darauf zu achten, dass es zu keiner Kontamination der Hände und Arbeitsflächen kommt. Falls mehrere Schüler/innen nacheinander dasselbe Betriebsmittel oder Werkzeug bzw. dieselben Geräte oder Arbeitsmittel verwenden müssen, sind die Oberflächen, die berührt werden (Griffe, Schalter etc.), vor Gebrauch sorgsam zu reinigen.
Ampelphase „Orange“ – Hohes Risiko
Abweichend bzw. zusätzlich zu „Grün“ und „Gelb“ Eine gemeinsame Nutzung von Werkzeugen und anderen Unterrichtsmitteln durch mehrere Personen ist untersagt, wenn die Bedienung von Maschinen und Geräten mit Handschuhen nicht möglich ist. Nutzung von Einweghandschuhen nur dann, wenn die Arbeit damit gefahrlos möglich ist (Einzugs- und Fanggefahren müssen ausgeschlossen sein). Einweghandschuhe sind so auszuziehen, dass keine Kontamination der Hände erfolgt. Die Hände sind anschließend zu waschen oder zu desinfizieren. Ampelphase „Rot“ – Sehr hohes Risiko
Der Unterricht erfolgt über Distance-Learning,
Schulveranstaltungen:
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Präventionsmaßnahmen grundsätzlich im In- und Ausland durchgeführt werden.
Dabei sind die geltenden Regelungen des Corona-Ampelsystems zu beachten. Ab Ampelphase „Orange“ gibt es keine Schulveranstaltungen (Exkursionen usw.) und schulbezogene Veranstaltungen sowie keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte usw.).
Folgende Schritte werden am Standort empfohlen:
Erstellen einer Übersicht aller geplanten Schulveranstaltungen in der Direktion zu Schulbeginn, diese sollte jedenfalls folgende Informationen umfassen:
Ort der Schulveranstaltung (insb. Inland oder Ausland) Datum der Schulveranstaltung Teilnehmer/innen inkl. Kontaktdaten Buchungsdaten Stornierungskonditionen und Stichtage, an denen eine etwaige Stornierung teurer wird
Umgang mit einem COVID-Verdachtsfall:
Szenario A – Die betroffene Person ist in der Schule anwesend
Bei einer Schülerin/einem Schüler, einer Lehrkraft oder einer sonstigen Person in der Schule besteht der dringende Verdacht, dass sie/er an COVID-19 erkrankt ist.
Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde. Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) durch die Schulleitung. Der Verdachtsfall ist sofort in einem eigenen Raum (nicht im Schularztzimmer) „abgesondert“ und unter Wahrung der Hygiene- und Distanzbedingungen beaufsichtigt bis zum Vorliegen einer Entscheidung der zuständigen Gesundheitsbehörde unterzubringen. Mit der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde alle weiteren Schritte vereinbaren und den Anweisungen in jedem Fall Folge leisten. Ist ein/e Minderjährige/r betroffen, informiert die Schulleitung unverzüglich die Eltern/Erziehungsberechtigten des/der unmittelbar Betroffenen. Unmittelbar danach ist von der Schulleitung die zuständige Bildungsdirektion zu informieren. Dokumentation durch die Schulleitung, welche Personen Kontakt mit der betroffenen Person hatten sowie welche Art des Kontaktes stattgefunden hat (z. B. durch Klassenlisten, Lehrkräftelisten und Stunden-, Sitz- und Raumpläne). Die weitere Vorgangsweise wird von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Sofern die Gesundheitsbehörde anordnet, dass ein Kind mit Symptomen wie Fieber möglichst umgehend von den Eltern abgeholt werden soll und die weitere ärztliche Abklärung zu Hause erfolgt, ist dem Folge zu leisten. Sofern die Gesundheitsbehörde die nähere Abklärung vor Ort vornimmt, muss besonders gut darauf geachtet werden, dass sämtliche Hygienebestimmungen eingehalten werden und es zu keinen Kontakten mit wechselnden Lehrkräften usw. mehr kommt. Die Gesundheitsbehörde legt anschließend alle weiteren Maßnahmen fest, die zu ergreifen sind.
Als erstes wird sie klären, mit wem die Person zuletzt in einem intensiven Kontakt stand. Um diese „K1-Personen“ zu identifizieren, ist es hilfreich, die Schüler/innenlisten samt einem Sitzplan der betreffenden Klasse und dem Stundenplan griffbereit zu haben. Je nach Sachlage verhängt die Gesundheitsbehörde eine Quarantäne über Schülerinnen und Schüler und entscheidet, ob und welche Lehrkräfte vorübergehend zu Hause bleiben müssen.
Die anderen Schülerinnen und Schüler bleiben bis zur definitiven Abklärung des Verdachtsfalls bzw. bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde über die weitere Vorgangsweise in der Klasse und setzen den Unterricht – nach einem kräftigen Durchlüften der Klasse und Handdesinfektion aller Schülerinnen und Schüler – gemeinsam fort.
Szenario B – Die betroffene Person ist nicht in der Schule anwesend
Die Schule wird über eine Infektion oder den dringenden Verdacht einer Infektion mit COVID-19 bei einer Schülerin/einem Schüler, einer Lehrkraft oder einer sonstigen Person an der Schule informiert. Die betroffene Person befindet sich nicht in der Schule (z. B. Eltern melden sich telefonisch bei der Schule, dass ihr Kind erkrankt ist).
Die betroffene Person kontaktiert bzw. die Eltern / Erziehungsberechtigten kontaktieren von zu Hause aus unverzüglich unter der Telefonnummer 1450 die Gesundheitsberatung. Dabei hat die betroffene Person der Schule unbedingt fernzubleiben. Die Schulleitung hat zu dokumentieren, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie welche Art des Kontaktes stattgefunden hat (z. B. durch Klassenlisten, Lehrkräftelisten und Stunden-/Raumpläne). Die Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) sind durch die Schulleitung zu dokumentieren und an die zuständige Bildungsdirektion zu übermitteln. Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
Zusatz (gilt auch bei Ampelphase Grün):
Sollte bei bestimmten Situationen im Unterricht, in Pausen, usw. der Mindestabstand nicht gewährleistet sein, kann die Lehrkraft oder die Schulleitung das Tragen eines MNS verlangen.